Dienstag, 4. Oktober 2011

Wieviel Rettung bekomme ich für € 211 Mrd?

Ein kleiner Dachgeschossbrand. Um 2 Uhr morgens rückt die Berufsfeuerwehr mit acht Leiterwagen aus. Die Schlafenden stehen in ihren Betten. Vor Ort stellt sich heraus, dass ein Wagen gereicht hätte. Niemand verletzt, selbst die Stofftiere aus dem Kinderzimmer in Sicherheit gebracht. Statt offener Flammen winken Oma und Enkelin in ein Foto.

Ein kleiner Brand am äußeren Ende Europas. Der Kreiseinsatzleiter verweist die Brandmelder an die örtliche Feuerwehr. Diese leitet weiter an die Freiwillige Feuerwehr, welche sofort ausrückt, aber über keinen Leiterwagen verfügt, nicht einmal über einen langen Schlauch. Denn beides ist bei einer Hoteleröffnung im Einsatz. Was für einen schlechten Eindruck würde es machen, dort Kräfte abziehen zu müssen? Welches Bild von der Stadt würde entstehen?

Der Leiter vor Ort stellt fest, dass das Feuer sich ausbreitet. Es hilft nichts, mit bloßem Auge ist von unten zu sehen, wie sich oben die Flammen in das Gebäude hineinfressen. Eine Rettung hätte einen Wasserschaden angerichtet. Es ist eine Frage der Abwägung. Die Menschen sind in Sicherheit gebracht. Stehen herum und müssen beruhigt werden. Schnell eilen die Nachbarn herbei und versorgen.

Der Leiter vor Ort ruft erst den Wagen zum Einsatzort, als die Flammen auf das nächste Gebäude übergreifen. Mit einem Einsatzwagen der Freiwilligen Feuerwehr, der eigentlich nur Stadtdekoration ist, ist jetzt nichts mehr zu retten. Endlich trifft hupend und heulend die Örtliche Feuerwehr ein. Der Einsatzleiter stellt die Aussichtlosigkeit eines Einsatzes fest. Ehe ein ganzer Straßenzug brennt, erlässt er einen Notruf an die staatlichen Kollegen.

Die Kreisfeuerwehr aber rückt nicht aus ohne den Einsatzbefehl des Landrates. Der Landrat wird geweckt. Weil er sich Rückendeckung holen wir, werden weitere Mitglieder des Kreise geweckt. Schnell führt die Diskussion zur Frage, ob der Kreis überhaupt zuständig ist für einen örtlichen Brand. Der Landrat verkündet, dass der Kreis nicht für einen örtlichen Brand zuständig ist.

Der Brand breitet sich aus und erfasst die benachbarte Ortschaft. Sind zwei Orte jeweils selbst für ihren Brand zuständig oder handelt es sich um ein überörtliches Ereignis? Der Landrat diskutiert mit weiteren Kreistagsabgeordneten. Sie können sich nicht einigen. Als die Meldungen immer dramatischer werden, beschließen sie einen Kompromiss: Wir lassen rausfahren, aber zwei Leiterwagen müssen genügen für einen Brand, für den der Kreis nicht zuständig ist.

Soll ich noch mehr sagen? Langer Beitrag, kurzer Sinn: Schäuble beschließt einen Beitrag zum Rettungsschirm von € 211 Milliarden und sagt, dass damit das Ende des deutschen Fahenmastes erreicht sei. Das Parlament müsse befragt werden und trage eine größere Summe oder Nachzahlungen nicht mit. Da hat er wohl recht. Und dem Wähler wäre die ganze Sache - unverständlich und komplex wie sie sei - nicht zu erklären. Auch richtig.

Und doch kann niemand die Größe des Feuersturms ermessen. Statt alle verfügbaren Mittel zur Brandbekämpfung einzusetzen, was auf eine Banklizenz für die EZB hinausliefe, was einer unlimitierten Geldschöpfung gleichkäme, schickt Schäuble die politisch ausgehandelte Anzahl von Leiterwagen zur Brandstelle. Er wird den Brand nicht löschen können. Er wird vermutlich seinen Einsatz - weil er zu gering ist - komplett verlieren.