Mittwoch, 10. August 2011

Künstlersozialkasse für Indies

Das Thema ist in der Gemeinde unverdientermaßen untergegangen, dehalb hier noch mal den Link auf das Urteil.

Geklagt hatte ein Blogger, der eine Gewinnabsicht oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze für sich in Anspruch nahm und deshalb der KSK beitreten wollte. Dies Ansinnen wurde von der KSK abgewiesen. Die Abweisung der KSK wurde wiederum vom Bundessozialgericht (!!) abgewiesen.

In der KSK ist wirklich jeder Penner, der irgendwann mal was mit Papierbüchern oder Pinseln zu tun hatte, privat kranken-, pflege- und rentenversichert (Link). Inklusive Familienangehörigen !! Hört sich alles gestelzt und sehr seriös an, ist aber nur der typisch deutsche Sprach-Coverup für einen Subventionstrog.

Das Gericht hat also die 'Künstler' der digitalen Medien mit den anderen gleichgestellt. Wenn schon ein Blogger anerkannt wird, wird ein Indie-Autor mit Sicherheit auch anerkannt werden. Die KSK wird ihn natürlich erstmal ablehnen.

Es wäre deshalb ratsam, im Vorfeld eine Rechtschutzversicherung abzuschließen bzw. deren Tätigkeitsfeld auszuweiten. Die KSK ist natürlich darauf bedacht, den Kreis der Subventionierten klein zu halten. Es sind schon genug Leute mit beklagenswerten Leberwerten mitversichert.

Da scheinbar alle Indie-Autoren (zu meiner Verwunderung) ein Gewinnerzielungsabsicht haben, stehen dem Antrag nur anfängliche Gewinne, wenn auch noch so geringe, im Wege. So zwischen € 100,- und € 200,- pro Monat wäre wohl ideal.

Einnahmeabsicht ist belegbar über einen 'Verkauf' der Werbefläche auf eurem Blog, aber auch über den Flattr-Button und Buchverkäufe. Ich vertraue jetzt wirklich auf eure staatsbürgerliche Anständigkeit, denn natürlich sind Einnahmen (wie überall im Künstlerleben) möglich, wo ich auf beiden Seiten der Theke sitze. Beim Flattr-Button wäre das sogar ein Nullsummenspiel. Also, Leute, bleibt anständig und fingiert nichts.


1 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

So einfach ist das nun auch wieder nicht. Als Autor muss man auch in die KSK einzahlen, sobald man z.B. einen anderen Künstler mit der Erstellung seines Buchcovers beauftragt oder ähnliches! Egal, ob dieser Grafiker etc. nun bei der KSK versichert ist oder nicht!